Kosten einer Therapie

Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Der aktuelle Stundensatz für eine Einzeltherapie à 50 Minuten beträgt 131,16€*. Weitere Leistungen wie Diagnostik, Anamneseerhebung, Berichterstellung, konsiliarische Erörterung mit dem mitbehandelnden Arzt, Schreibgebühr und Bescheinigungen können bei Bedarf hinzukommen. Die Kosten für Paar- und Familientherapien werden in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen.

Privatversicherte und Beihilfe

Als Privatversicherter werden ihnen die Behandlungskosten je nach ihrem individuellen Vertrag entweder zu 100% oder Anteilig von Ihrer Kasse oder Beihilfe erstattet.

Bei einer ärztlich indizierten Psychotherapie übernehmen die Privatkassen die Kosten nach Antragstellung und Bewilligung des Antrags durch den Gutachter. Der Antrag wird anhand der fünf probatorischen Sitzungen erstellt und durch einen Konsiliarbericht (Haus- oder Facharzt) ergänzt. Einige Kassen haben ein jährlich vorgegebenes Stundenkontingent, das ohne Formalitäten bewilligt wird. Im Einzelfall hängt die Kostenerstattung von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Entscheidend ist, ob Psychotherapie als Versicherungsleistung in Ihren Versicherungsvertrag aufgenommen wurde. Die Abrechnung erfolgt von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich, die konkreten Bedingungen Ihrer Krankenkasse in Erfahrung zu bringen.

Selbstzahler

Wenn Sie die Kosten als Selbstzahler übernehmen,  spielen Antragsformalitäten und eine begrenzte Stundenanzahl für Sie keine Rolle. Für eine selbst getragene Psychotherapie entstehen Ihnen Kosten entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Gebührenhöhe liegt bei 131,16 Euro pro Sitzung (50 min).

Gesetzlich Versicherte

Die Behandlung in einer Privatpraxis kann in der Regel nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden. In Ausnahmefällen besteht trotzdem die Möglichkeit der Kostenerstattung:

Falls Sie keinen kassenärztlich zugelassenen Psychotherapeuten finden können, der Sie mit zumutbarer Wartezeit oder in annehmbarer Entfernung zu Ihrem Wohnort behandelt, kann die gesetzliche Krankenkasse eine Psychotherapie bei einem approbierten Psychologischen Psychotherapeuten bewilligen, auch wenn dieser in einer Privatpraxis niedergelassen ist. Sie können sich bei Ihrer Krankenkasse erkundigen, ob ein Erstattungsverfahren mit vollständiger oder anteiliger Kostenübernahme in Ihrem Falle möglich ist. Wir sind Ihnen hierbei gerne behilflich.

Information der BPtK zur Kostenerstattung

*Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Mehr zum Thema Steigerungssatz finden Sie hier.

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